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Anwaltskanzlei Schilling +49 (0) 7131-83194

RechtsgebietArzthaftungsrechtHeilbronn

Arzthaftungsrecht
in HeilbronnIhr Recht als Patient

Wenn Ärzte oder medizinisches Personal Fehler machen, kann das schwerwiegende Folgen haben. Wir prüfen Ihren Fall und setzen Ihre Ansprüche durch.


Anwalt im Gespräch mit medizinischem Personal

Behandlungsfehler? Wir setzen Ihre Ansprüche durch!

Wenn Ärzte oder medizinisches Personal Fehler machen, kann dies für Patienten schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Das Arzthaftungsrecht schützt Patienten vor Behandlungsfehlern, Diagnosefehlern und mangelnder Aufklärung.

Als erfahrene Kanzlei für Arzthaftungsrecht in Heilbronn vertreten wir Patienten, die durch medizinische Fehler geschädigt wurden, und setzen ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche durch.

Anwalt spricht mit Ärzten
Anwalt spricht mit Ärzten

Wann besteht ein Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld?

Patienten haben einen Anspruch auf Entschädigung, wenn nachweislich ein Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler vorliegt. Dazu gehören:

  • Fehlbehandlungen & Kunstfehler – Falsche Medikamente, fehlerhafte OPs, falsche Therapieentscheidungen
  • Diagnosefehler – Verspätete oder falsche Diagnose mit gesundheitlichen Folgen
  • Aufklärungsfehler – Keine oder fehlerhafte Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen
  • Hygienemängel – Krankenhausinfektionen durch unsachgemäße Hygiene
  • Unterlassene Nachsorge – Fehler bei der Nachbehandlung oder unzureichende Kontrolle

Was sollten Sie bei einem Behandlungsfehler tun?

  • Beweismaterial sichern: Arztbriefe, Rezepte, OP-Berichte und Röntgenbilder aufbewahren
  • Gedächtnisprotokoll erstellen: Datum, Behandlung und Gesprächsverläufe notieren
  • Zweitmeinung einholen: Arzt oder Spezialist konsultieren
  • Rechtsberatung einholen: Frühzeitige Prüfung erhöht die Erfolgschancen

Unsere Leistungen im Arzthaftungsrecht

Prüfung von Behandlungsfehlern

Wir analysieren medizinische Gutachten und lassen Fachärzte den Fall bewerten, um Fehler nachzuweisen.

    Durchsetzung von Schadensersatz & Schmerzensgeld

    Patienten haben Anspruch auf materielle und immaterielle Entschädigung, darunter:

    • Schmerzensgeld für erlittene Schmerzen und psychische Belastung
    • Ersatz von Behandlungskosten und Reha-Maßnahmen
    • Erstattung von Verdienstausfall und Pflegekosten

    Unterstützung bei außergerichtlichen Einigungen

    Häufig lassen sich Ansprüche bereits ohne Klage durchsetzen, wenn die Gegenseite mit gutachterlichen Beweisen konfrontiert wird.

      Gerichtliche Vertretung bei Arzthaftungsprozessen

      Wenn nötig, vertreten wir Sie konsequent vor Gericht, um Ihr Recht auf Entschädigung durchzusetzen.

        Wir kämpfen für Ihr Recht

        Je früher ein Behandlungsfehler geprüft wird, desto besser lässt er sich beweisen. Lassen Sie Ihren Fall einschätzen.