Zum Inhalt springen
Anwaltskanzlei Schilling +49 (0) 7131-83194

RechtsgebietArbeitsrechtHeilbronn

Arbeitsrecht
in HeilbronnIhr kompetenter Rechtsbeistand

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, Führungskräfte und Arbeitgeber bei Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag und allen Fragen rund um den Arbeitsvertrag.


Mann im Anzug mit zwei Aktentaschen

Ihr Recht am Arbeitsplatz – Wir setzen uns für Sie ein!

Das Arbeitsrecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmen. Es regelt die Arbeitsbedingungen, Vergütung, Arbeitszeiten, Kündigungsschutz und Arbeitnehmerrechte, um ein faires und sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

Unsere Anwaltskanzlei Schilling in Heilbronn unterstützt Sie mit umfassender Erfahrung im Arbeitsrecht – ob bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Abfindungsverhandlungen oder Streitigkeiten rund um Arbeitsverträge.

Mann im Anzug mit Aktentaschen auf dem Weg zur Arbeit
Mann im Anzug mit Aktentaschen auf dem Weg zur Arbeit

Arbeitsrecht – Schutz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Individual­arbeitsrecht – Schutz für Arbeitnehmer

Regelt die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und umfasst Themen wie:

  • Arbeitsverträge und Vertragsprüfungen
  • Vergütung & Gehaltsansprüche
  • Arbeitszeitregelungen & Pausenregelungen
  • Kündigungsschutz & Abfindungen
  • Aufhebungsverträge & Abmahnungen

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Konflikte außergerichtlich und vor Gericht lösen

Sollte es zu einem Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen, unterstützen wir Sie in Verhandlungen oder vertreten Sie vor Gericht.

  • Mediation und außergerichtliche Einigungen
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht
  • Durchsetzung von Gehalts- und Urlaubsansprüchen

Arbeitsvertrag & Vertragsprüfung

Ein Arbeitsvertrag legt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern fest. Wir prüfen und gestalten:

  • Arbeitsverträge und Änderungsverträge
  • Befristete und unbefristete Beschäftigungen
  • Vergütungs- und Bonusregelungen
  • Wettbewerbsverbote und Geheimhaltungsklauseln

Kündigung & Kündigungsschutzklage

Jede Kündigung muss rechtlich korrekt sein – wir prüfen und helfen:

  • Fristen & Formvorgaben bei Kündigungen
  • Fehlende Kündigungsgründe & Formfehler
  • Kündigungsschutzklagen & Abfindungsverhandlungen

Wichtig: Sie haben nur 3 Wochen Zeit, um gegen eine Kündigung vorzugehen!

Abfindung & Aufhebungsvertrag

Nicht jede Kündigung bedeutet das Ende des Arbeitsverhältnisses. Oft bestehen Ansprüche auf eine Abfindung oder Verhandlungsspielraum bei einem Aufhebungsvertrag. Wir helfen Ihnen bei:

  • Verhandlung einer hohen Abfindung
  • Prüfung von Aufhebungsverträgen
  • Vermeidung von Sperrzeiten beim Arbeitsamt

Diskriminierung & Mobbing am Arbeitsplatz

Arbeitnehmer haben das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Mobbing. Wir vertreten Sie bei:

  • Benachteiligung wegen Geschlecht, Herkunft oder Alter
  • Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz
  • Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht

Welche Chancen habe ich bei einer Kündigungsschutzklage?

Die Erfolgschancen einer Kündigungsschutzklage hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa der Art der Kündigung (betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt) und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften durch den Arbeitgeber. In einem Beratungsgespräch können wir Ihre individuelle Situation analysieren und die Erfolgsaussichten einschätzen.

Was muss ich bei einem Aufhebungsvertrag beachten?

Ein Aufhebungsvertrag kann eine sinnvolle Alternative zur Kündigung sein, bringt aber häufig Nachteile wie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Wir helfen Ihnen, die Bedingungen des Aufhebungsvertrags zu prüfen und Ihre Rechte als Arbeitnehmer zu schützen, um faire Konditionen auszuhandeln.

Wer trägt die Kosten einer anwaltlichen Beratung im Arbeitsrecht?

Die Kosten für eine Beratung im Arbeitsrecht hängen vom Umfang des Falls und der Vereinbarung ab. In bestimmten Fällen – etwa, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben – können die Kosten vollständig oder teilweise übernommen werden. In einem Erstgespräch erläutern wir Ihnen die möglichen Kosten und klären die Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung.

Ihr Recht am Arbeitsplatz – Lassen Sie sich jetzt beraten!

Gegen eine Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen vorgehen. Melden Sie sich lieber einen Tag zu früh als einen zu spät.